Leitfaden für den Umgang mit Handys & Co.

Worum geht es?

An unserer Schule möchten wir den direkten Kontakt von Mensch zu Mensch, den respektvollen Umgang miteinander und eine gute Lernatmosphäre erhalten und fördern. Gleichzeitig möchten wir, dass die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Kronshagen die Möglichkeit haben, an ihrer Schule einen verantwortungsbewussten, sinnvollen und nutzbringenden Umgang mit modernen Medien zu lernen und zu pflegen.

Wir vereinbaren für den Schulalltag auf dem Schulgelände folgende Regeln für die Nutzung von Handys, Smartphones, MP3-Playern, Tablets und Ähnlichem!

 

Wann kann ich mein Gerät nutzen?

Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Schulaufsichtsbereiches kann ich mein Handy frei nutzen.

Mit Betreten des Schulaufsichtsbereichs muss ich das Handy ausschalten und verwahren. Um Diebstählen und Missbrauch vorzubeugen, sichere ich mein Gerät so, dass Unbefugte es nicht benutzen können.

Für alle gilt:

Im Unterricht verwende ich mein Gerät nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft.

Wenn ich dringend während der Schulbesuchszeit telefonieren oder eine Nachricht schreiben muss, frage ich vorher eine Lehrkraft um Erlaubnis.

Wie nutze ich mein Gerät?

Grundsätzlich nutze ich alle Geräte so, dass meine Mitschülerinnen und Mitschüler nicht gestört oder beeinträchtigt werden.

Beim Einsatz für Unterrichtszwecke darf ich die Nutzungserlaubnis nicht missbrauchen, indem ich „nebenbei“ Nachrichten schreibe bzw. lese oder Webseiten aufsuche, die mit meinem Arbeitsauftrag nichts zu tun haben.

Was passiert, wenn ich mich nicht an diese Regeln halte?

Die Lehrkräfte dürfen mein Gerät einziehen und geben es im Sekretariat ab. Dort kann es nach Schulschluss wieder abgeholt werden. Im Wiederholungsfall wird die Rückgabe des Gerätes nach Kontaktaufnahme zwischen den Eltern und der Schule geregelt.

Wie verwahre ich mein Gerät, wenn ich es nicht nutze?

Mein Gerät ist am besten in meinem Schließfach (wenn ich eins gemietet habe) oder in der Schultasche aufgehoben. Dort ist es auch gegen Stöße, Staub und Wasser gut geschützt. Im Sportunterricht muss das Gerät allerdings in die Wertgegenständebox gelegt werden, damit so Diebstählen vorgebeugt wird.

 Warum diese Regelungen?

 Weil …

  • Handys & Co. zum heutigen Leben dazugehören und in angemessener Form auch in der Schule genutzt werden können;

  • für das Gespräch miteinander, Spiel, Sport und Bewegung genügend Raum bleiben soll;

  • zu intensive Nutzung elektronischer Geräte nachhaltiges Lernen negativ beeinflussen kann;

  • ungeteilte Aufmerksamkeit in Aufenthaltsbereichen Unfälle verhindert;

  • andere in ihrer Entspannung, ihrem Lernen oder ihrem Zusammensein nicht behindert oder gestört werden sollen;

  • wir Konflikte und Missstimmungen durch Verlust oder Zerstörung der Geräte vermeiden möchten;

  • mobile Geräte dazu genutzt werden können, die Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen;

  • mobile Geräte dazu anstiften können, die Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen.

Jeder weiß, dass Schläge, Tritte und andere Gewalteinwirkungen gegen Mitschülerinnen und Mitschüler Körperverletzungen sind und Straftaten darstellen.

Weißt du auch, dass

  • das Filmen oder Fotografieren von solchen Szenen und das anschließende Zeigen oder Versenden ebenfalls strafbar ist, auch wenn du nicht selbst Gewalt angewendet hast?

  • das Herunterladen von gewaltverherrlichenden oder pornografischen Fotos und Videos aus dem Internet durch Minderjährige und das Herumzeigen dieser im schulischen Bereich eine Straftat darstellt?

  • das Fotografieren, Filmen oder Aufnehmen von Personen ohne deren ausdrückliches Einverständnis und das Verbreiten dieser Aufnahmen eine Straftat darstellt?

Wo steht das alles?

Diese Tatbestände sind im Strafgesetzbuch und im Kunst- und Urheberrechtsgesetz geregelt. Solche Straftaten können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden und dein Handy kann von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden.

Wie hilfst du Betroffenen?

Schau nicht weg!

Wende dich an Personen, denen du vertrauen kannst, z. B. an Klassen- oder Verbindungslehrkräfte, den Schulsozialarbeiter, andere Lehrkräfte und selbstverständlich an deine Eltern oder Erziehungsberechtigte.

Hilf mit, dass Gewalt in jeder Form an unserer Schule keine Chance hat.

Was dürfen die Lehrkräfte?

Auch für Lehrkräfte gelten bestimmte Regeln.

  • Aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darf eine Lehrkraft den Speicher des Mobilgerätes nicht kontrollieren, es sei denn, ihr stimmt dem zu.

  • Bei einem begründeten Verdacht, kann das Handy aber durch die Lehrkraft eingezogen und der Polizei ausgehändigt werden.

  • Eine polizeiliche Durchsuchung einer Schülerin oder eines Schülers und die Sicherstellung eines Mobilgerätes sind bei dringendem Tatverdacht und bei „Gefahr im Verzug“, z. B. wenn Gefahr besteht, dass Beweismaterial vernichtet wird, grundsätzlich immer möglich.