Schulordnung

Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sollen unser Verhalten bestimmen. Wir behandeln Einrichtungen und Geräte schonend und achten auf Sauberkeit, denn wir wollen uns in unserer Schule wohl fühlen.

Die Schulordnung regelt das Zusammenleben in der Gemeinschaftsschule, sie sorgt für Sicherheit und unterstützt den Erziehungsauftrag der Schule.

- Die Schülerinnen und Schüler bewegen sich während des Schulbesuchs vorrangig im Aufsichtsbereich der Gemeinschaftsschule.

- Das Gebäude des Gymnasiums darf nur für den Unterricht betreten werden.

- Alle Schülerinnen und Schüler haben grundsätzlich die Anweisungen der Lehrkräfte der Gemeinschaftsschule und des Gymnasiums sowie denen der Hausmeister und der Schulsekretärinnen zu befolgen.

- Vor und nach dem Unterrichtstag können Schülerinnen und Schüler die freigegebenen Bereiche der Aula nutzen, um Wartezeiten zu überbrücken.

- In den Räumen der Offenen Ganztagsschule dürfen sich die Schülerinnen und Schüler nur während der Öffnungszeiten aufhalten.

- Auf dem Weg zu und von den Sportanlagen sind alle verpflichtet, den Suchsdorfer Weg an der Fußgängerampel zu überqueren. Das Lichtsignal Grün muss unbedingt abgewartet werden.

- Für Fahrten zur Schule sollen nur vorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrräder und motorisierte Zweiräder benutzt werden. Das Befahren des Lehrkräfte-Parkplatzes ist zur Vermeidung von Unfällen vor und nach dem Unterricht untersagt. Krafträder sind auf der markierten Parkfläche abzustellen.

- Die Benutzung von Inlinern, Skateboards, Einrädern und Ähnlichem ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.*

- Wertsachen sollen nicht zur Schule mitgebracht werden, weil dafür kein Versicherungsschutz besteht.

- Handys bzw. Smartphones, MP3-Player, Ipods etc. können auf eigene Gefahr mitgeführt werden. Sie sind während des Schulbesuchs abgeschaltet aufzubewahren, das gilt auch für den Aufenthalt in der Mensa.*

- Insbesondere das Filmen und Fotografieren ist im gesamten Schulbereich untersagt!* Nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung sind Ausnahmen erlaubt.

- Nach § 4 Abs. 10 des Schulgesetzes gilt für das gesamte Schulgelände ein Rauch- und Alkoholverbot. Darüber hinaus dürfen so genannte Energy-Drinks nicht in die Schule mitgebracht und dort verzehrt werden.*

- In den Unterrichtsräumen werden grundsätzlich keine Kopfbedeckungen getragen.

- Auf dem gesamten Schulgelände ist der Genuss von Kaugummi in der Regel verboten.*

- Das Werfen von Schneebällen ist wegen der Unfallgefahr strengstens verboten.

- Die Pausenordnung ist Bestandteil der Schulordnung und wird durch die Lehrerkonferenz geregelt.

Ergänzende Kleiderordnung:
Wir wollen, dass Kleidung und Kosmetik so gewählt wird, dass niemand anderes in seinem Anstandsge-
fühl verletzt wird:
- Shirts mit unangemessenen Aufdruck, politische oder andere Meinungsäußerungen oder Beleidigun-
gen in Wort und Bild sind verboten.

- Grundsätzlich gilt: Unterwäsche sollte nicht zu sehen sein. Kleidung, die unverhältnismäßig viel unbe-
deckte Haut präsentiert (v.a. Bauch- und rückenfreie Oberteile, Bikinioberteile, Achselhemden) gilt
als unangemessen.

- Die Länge des Rockes sollte bei gestreckten Armen mindestens die Fingerspitzen des Schülers/der
Schülerin erreichen. Kurze Hosen sollen das Gesäß komplett bedecken.

- Im Schulgebäude dürfen keine Mützen, Kapuzen oder ähnliche Kopfbedeckungen getragen wer-
den (außer aus religiösen Gründen).

- Das Tragen von Kopfhörern ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

- Bei Zuwiderhandlung werden die Schülerinnen und Schüler aufgefordert ein bedeckendes T-Shirt der
Schule überzuziehen oder nach Hause zu fahren und sich umzuziehen. Im Zweifelsfall entscheidet die
Schulleitung über die Angemessenheit von Kleidung.

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* Bei Verstoß gegen die Schulordnung können die verwendeten Gegenstände zeitweise eingezogen werden. (§25 Abs. 1 SG S-H)        

Angebrochene Energy-Drinks und benutzte Kaugummis werden entsorgt.

Schulkonferenzbeschluss vom 05.07.2016